Kennt ihr schon Familie Heinrich – unseren Familienhero?

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Uns liegt euer Wohl am Herzen und gerade deswegen wollen wir euch nur das Beste vom Besten anbieten. Wir haben dieses Mal unseren Fokus auf das Thema “Familie” gesetzt und hier nach dem richtigen Hero gesucht. Gefunden haben wir für euch unseren Familienhero (Familie Heinrich) welcher auch schon mit dem Titel “beste Familienkasse” von der Zeitschrift Eltern und vom Finanztip ausgezeichnet wurde. 

=> Einfach WOW. 

Mit dem Leistungsspektrum einer Familienversicherung seid ihr und eure Familienmitglieder gegen sämtliche Risiken abgesichert. Von der medizinischen Versorgung bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen. Eure Gesundheit liegt unserem Familienhero besonders am Herzen.

Als Familie wollt ihr Sicherheit für eure Liebsten. Hier seid ihr richtig.

Wir haben euch die wichtigsten und interessantesten Facts mal zusammengefasst.

Die Familienleistungen beinhalten unter anderem Kindergesundheit (Gesundheitsprogramme, Kinder-Schutzimpfungen, Logopädische Unterstützung, Sehschule, Vorsorge), Naturheilverfahren (Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Osteopathie, Alternative Arzneimittel) Bonusprogramm (verschiedene Bonusvarianten + Zusatzboni) und Zahngesundheit (Zahnärztliche Behandlung, Professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz).

Nochmals ein großes WOW – Für Angehörige von BKK VBU Versicherten ist die Familienversicherung kostenlos! Folgende Familienmitglieder können sich beitragsfrei mitversichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden

Die kostenfreie Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort ist in Deutschland.
  • Sie haben keine eigene Versicherung, die vorrangig ist.
  • Sie sind nicht versicherungsfrei[1] oder von der Versicherungspflicht befreit, etwa, wenn Sie eine private Krankenversicherung haben.
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
  • Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt nicht 485 Euro bzw. 520 Euro bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. (Stand: 1. Januar 2023)

[1] Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei, dürfen sich aber familienversichern.

Besondere Kriterien der Familienversicherung für Kinder

Kinder sind kostenlos familienversichert:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden
  • wenn Ihr Kind unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten[1]

Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch einen freiwilligen Dienst, Zivildienst oder die Wehrpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.

Nähere Details zu den hervorragenden sowie exzellenten Familienleistungen sieht du hier.

Schau einfach mal rein auf https://diebestefamilienkasse.de/ und https://gkvheroes.de/familienhero/

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